Informationen für ausbildende Betriebe

Unternehmen, die Mitglied der SOKA-BAU sind, erhalten eine Rückerstattung der Ausbildungsvergütung je Lehrling. Zudem werden sämtliche Kosten der Ausbildung in den überbetrieblichen Ausbildungszentren (praktische Ausbildung, Internatsunterbringung, Fahrtkosten) von der SOKA-BAU übernommen.
Es erfolgt eine Erstattung an den ausbildenden Betrieb für die an den gewerblich Auszubildenden gezahlte Ausbildungsvergütung, maximal in Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütung:
- 10 Monate Ausbildungsvergütung des ersten betrieblichen Ausbildungsjahres
- 6 Monate Ausbildungsvergütung des zweiten betrieblichen Ausbildungsjahres
- 1 Monat Ausbildungsvergütung des dritten betrieblichen Ausbildungsjahres
Zuzüglich eines Aufwands für Sozialaufwendungen von 20%.
Damit Sie Ihren Lehrling für die überbetriebliche Ausbildung und Internatsunterbringung an einem unserer Standorte anmelden können, benötigen wir folgende Dokumente:
- Anmeldung / Lehrlingsstammdatenblatt für das ÜAZ Holleben
- Anmeldung / Lehrlingsstammdatenblatt für das ÜAZ Magdeburg
- Internatsanmeldung
- Ausbildungsvertrag der jeweiligen Kammer in Kopie
Für die Ausbildung in den überbetrieblichen Ausbildungszentren werden folgende Ausbildungsmittel bzw. Werkzeuge benötigt:
- Werkzeuglisten für das ÜAZ Holleben (alle Berufe)
Für Unternehmen (KMU), die nicht Mitglied der SOKA-BAU sind, besteht die Möglichkeit der Verbundausbildung. Diese wird von den Förderbanken der einzelnen Bundesländer finanziell unterstützt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern unserer Standorte sowie der jeweiligen IHK bzw. HWK.
Ansprechpartner

Petra Angelus
Verwaltung
Bau Bildung Sachsen-Anhalt e. V.
ÜAZ Holleben
Südstraße 4a
06179 Teutschenthal OT Holleben
0345 6134-504
0345-6134453
angelus@bauausbildung.de

Ute März
Sekretärin
Bau Bildung Sachsen-Anhalt e. V.
ÜAZ Magdeburg
Lorenzweg 56
39128 Magdeburg
0391 28965-0
0391 28965-30
magdeburg@bauausbildung.de